Zoll/Export/BAFA

Gerade bei Exportorientierten Unternehmen verlangt der Zoll Häufig den Nachweis einer regelmäßig durchgeführten Sanktionslistenprüfung. Firmen die den AEO-Status haben sind hier besonders in der Pflicht.

Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaft (BAFA) hat für die Embargoprüfung ein Merkblatt herausgegeben (Merkblatt – Länderunabhängige Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung - in unserer Infomappe enthalten).

ZITAT:
“Dieses Merkblatt will einen Beitrag zur Aufklärung leisten und in Grundzügen über die Inhalte der Verordnungen informieren. Zu diesem Zweck enthält das Merkblatt eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der angeordneten Beschränkungen und Verbote sowie Hinweise zum Umgang mit den Namenslisten, gefolgt von einer Nennung weiterer Kontaktadressen und hilfreicher Internetseiten. “

Desweiteren kann das BAFA bei Treffern einer Terrorlistenprüfung, Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, dadurch ist der Handel mit der angefragten Person oder Firma möglich.



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Seit über 20 Jahren arbeiten mittlerweile über 1000 Kunden mit unserer Sanktionslisten-Software.

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