Personenembargos und Finanzsanktionen

Zusätzlich zu den Länderembargos gibt es auch Personen- bzw. Finanzembargos. Diese werden in der EU in der EG-Antiterrorismusverordnung zusammengefasst, da die ersten Verordnungen sich auf Al Qaida und Osama Bin Laden bezogen. Mittlerweile sind diese Verordnungen aber nicht nur auf Terroristen beschränkt, weswegen man jetzt eher von Personen bzw. Finanzembargos spricht. Bei den Finanzembargos werden einzelne Personen, Organisationen, Vereine, Einrichtungen, Schiffe und Flugzeuge sanktioniert und auf den Embargolisten verzeichnet.



In der Regel erhalten Personen nur teilweise Reisebeschränkungen und Firmen können weltweit operieren. Ebenfalls können sich Schiffe und Flugzeuge frei bewegen. Diese Tatsachen machen eine Einhaltung der EG-Antiterrorismusverordnung für Unternehmen recht kompliziert.

Ist eine Sanktionslistenprüfung Pflicht?

Die unregelmässige und zum Teil unüberschaubare Veröffentlichung von Embargolisten und darauf zu findendenden Personen macht das Sanktionslistenscreening für Unternehmen schwer in den Alltag integrierbar. Dabei ist das Prüfen gegen die Embargos und Sanktionen für die meisten Unternehmen Pflicht.

ID.prove nimmt Ihnen einen Großteil der Arbeit ab und lässt Sie die Sanktionslistenprüfungen automatisiert im Hintergrund durchführen.

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