SANCTIONS CONTROL & OWNERSHIP (SCO)

Haben Sie Fragen zur 50% Rule des OFAC? Unser erfahrenes Team berät Sie gern zu diesem Thema und zeigt Ihnen unverbindlich wie Sie die über die normalen Sanktionslisten hinausgehenden Prüfungen ohne großen Aufwand dürchführen können.

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Extended Checks mit ID.prove

In einigen Fällen müssen zu den Sanktionslisten weitereichendere Prüfungen durchgeführt werden. Sie können mit ID.prove zusätzlich zu den weltweiten Sanktionslisten auch Listen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und weitere Daten verwenden:

  • SCO/SOR – Sanction Ownership Research – 50%-Rule
  • PEPs – Politisch Exponierte Personen + Familienmitglieder
  • Bad Press - Adverse Media – negative Medienpräsenz
  • SOC - State Owned Companys
  • Beneficial ownership - wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse



Diese Listen sind optionale, kostenpflichtige Listen unseres Partners Dow Jones. Diese können Sie auch direkt über uns abonnieren und haben somit nur einen Ansprechpartner für dieses Thema. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen gerne die Details und finden die für Sie sinnvolle Lösung.

Dow Jones



Weitere Informationen zur 50% Rule (in Englsich) erhalten Sie von der Behörde direkt unter:
ENTITIES OWNED BY BLOCKED PERSONS (50% RULE)

Hier eine automatische Übersetzung des Textes:

EINRICHTUNGEN IM BESITZ VON GESPERRTEN PERSONEN (50%-REGEL)
398. Betrachtet das OFAC Einrichtungen, über die eine oder mehrere gesperrte Personen die Kontrolle ausüben, an denen sie aber insgesamt nicht 50 Prozent oder mehr besitzen, als gemäß der 50-Prozent-Regel des OFAC gesperrt?

Nein. Die 50-Prozent-Regel des OFAC bezieht sich nur auf das Eigentum und nicht auf die Kontrolle. Ein Unternehmen, das von einer oder mehreren gesperrten Personen kontrolliert wird (aber nicht zu 50 Prozent oder mehr in deren Besitz ist), gilt nicht automatisch als gesperrt im Sinne der OFAC 50-Prozent-Regel. Das OFAC kann jedoch den Rechtsträger nach einem der verfügbaren Sanktionskriterien benennen oder den Rechtsträger anderweitig als gesperrtes Eigentum identifizieren, wenn festgestellt wird, dass er von einer oder mehreren benannten Personen kontrolliert wird, und den Rechtsträger in die OFAC-Liste der "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" (SDN-Liste) aufnehmen.

Das OFAC mahnt zur Vorsicht, wenn es eine Transaktion mit einem Unternehmen erwägt, das keine gesperrte Person ist (ein nicht gesperrtes Unternehmen), an dem eine oder mehrere gesperrte Personen eine wesentliche Beteiligung von weniger als 50 Prozent halten oder das eine oder mehrere gesperrte Personen auf andere Weise als durch eine Mehrheitsbeteiligung kontrollieren können. Solche nicht gesperrten Einrichtungen können Gegenstand künftiger Benennungen oder Durchsetzungsmaßnahmen des OFAC werden. Darüber hinaus sollten Personen bei Geschäften mit einem solchen nicht gesperrten Unternehmen vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass sie beispielsweise nicht mit einer gesperrten Person handeln, die das nicht gesperrte Unternehmen vertritt, z. B. beim Abschluss eines Vertrags, der von einer gesperrten Person unterzeichnet wurde. Bitte beachten Sie auch, dass einige Sanktionsprogramme (z. B. die Krim-Region der Ukraine, Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und Venezuela) bestimmte Personen ohne OFAC-Bestimmung blockieren; diese Blockierungen basieren auf anderen Kriterien als der 50-Prozent-Regel des OFAC, wie z. B. die Blockierung von Personen, die der Definition einer blockierten Regierung entsprechen.

Freigegeben am 11. August 2020

399. Zählt das OFAC die Eigentumsanteile aller gesperrten Personen zusammen, wenn es feststellt, ob ein Unternehmen gemäß der 50-Prozent-Regel des OFAC gesperrt ist?

Ja. Am 13. August 2014 wies das OFAC in seinen überarbeiteten Leitlinien zur 50-Prozent-Regel darauf hin, dass die 50-Prozent-Regel des OFAC für Einrichtungen gilt, die zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer oder mehrerer gesperrter Personen sind. Wenn also die gesperrte Person X 25 Prozent des Unternehmens A besitzt und die gesperrte Person Y weitere 25 Prozent des Unternehmens A besitzt, gilt das Unternehmen A als gesperrt. Dies ist der Fall, weil der Rechtsträger A zu 50 Prozent oder mehr im Besitz von einer oder mehreren gesperrten Personen ist. Für die Berechnung der Gesamtbeteiligung werden die Beteiligungen von Personen, die im Rahmen verschiedener OFAC-Sanktionsprogramme gesperrt sind, zusammengerechnet.

Released on August 13, 2014

400. Wie in FAQ 398 erläutert, findet die 50-Prozent-Regel des OFAC keine Anwendung, wenn eine oder mehrere Personen, die gesperrte Personen sind (gesperrte Personen), ein Unternehmen kontrollieren, aber nicht zu 50 Prozent oder mehr daran beteiligt sind. Dürfen Personen an Verhandlungen teilnehmen, Verträge abschließen oder Transaktionen abwickeln, an denen eine gesperrte Person beteiligt ist, wenn diese gesperrte Person im Namen der nicht gesperrten Einrichtung handelt, die sie kontrolliert (z. B. wenn eine gesperrte Person eine Führungskraft einer nicht gesperrten Einrichtung ist und einen Vertrag im Namen der nicht gesperrten Einrichtung unterzeichnet)?

Nein. Die OFAC-Sanktionen verbieten generell Transaktionen, an denen eine gesperrte Person direkt oder indirekt beteiligt ist, sofern keine Genehmigung der OFAC vorliegt, selbst wenn die gesperrte Person im Namen einer nicht gesperrten Einrichtung handelt. Daher sollten US-Personen bei Geschäften mit nicht gesperrten Einrichtungen, an denen gesperrte Personen beteiligt sind, vorsichtig sein; US-Personen dürfen zum Beispiel keine Verträge abschließen, die von einer gesperrten Person unterzeichnet wurden.

Freigegeben am 13. August 2014

401. Die 50-Prozent-Regel des OFAC besagt, dass das Eigentum und die Beteiligungen an Eigentum von Einrichtungen, die direkt oder indirekt zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer oder mehrerer gesperrter Personen sind, als gesperrt gelten. Wie legt das OFAC indirektes Eigentum in Bezug auf bestimmte komplexe Eigentumsstrukturen aus?

"Indirekt", wie es in der 50-Prozent-Regel des OFAC verwendet wird, bezieht sich auf das Eigentum einer oder mehrerer gesperrter Personen an Anteilen einer Einrichtung über eine andere Einrichtung oder Einrichtungen, die zu 50 Prozent oder mehr im Besitz der gesperrten Person(en) sind. Das OFAC fordert Personen, die eine potenzielle Transaktion in Erwägung ziehen, dringend auf, eine angemessene Due-Diligence-Prüfung der Einrichtungen durchzuführen, die an der Transaktion beteiligt sind oder mit denen Kontobeziehungen unterhalten werden, um die relevanten Eigentumsanteile zu ermitteln. Weitere Hinweise zu den Sorgfaltspflichtregeln für zwischengeschaltete Parteien bei Überweisungen finden Sie in FAQ 116. Weitere Hinweise zur Feststellung, ob ein Unternehmen gemäß der 50-Prozent-Regel des OFAC gesperrt ist, finden Sie in den folgenden Beispielen.

Beispiel 1: Die gesperrte Person X besitzt 50 Prozent des Rechtsträgers A, und der Rechtsträger A besitzt 50 Prozent des Rechtsträgers B. Rechtsträger B gilt als blockiert. Dies ist so, weil die gesperrte Person X indirekt 50 Prozent des Rechtsträgers B besitzt. Außerdem macht die 50-prozentige Beteiligung der gesperrten Person X an Rechtsträger A diesen zu einer gesperrten Person. Die 50-prozentige Beteiligung von Rechtsträger A an Rechtsträger B macht wiederum Rechtsträger B zu einer gesperrten Person.

Beispiel 2: Die gesperrte Person X besitzt 50 Prozent des Rechtsträgers A und 50 Prozent des Rechtsträgers B. Die Rechtsträger A und B besitzen jeweils 25 Prozent des Rechtsträgers C. Der Rechtsträger C gilt als gesperrt. Dies ist der Fall, weil die gesperrte Person X durch ihre 50-prozentige Beteiligung an dem Rechtsträger A indirekt 25 Prozent des Rechtsträgers C besitzt; und durch ihre 50-prozentige Beteiligung an dem Rechtsträger B besitzt die gesperrte Person X indirekt weitere 25 Prozent des Rechtsträgers C. Wenn die indirekte Beteiligung der gesperrten Person X an dem Rechtsträger C durch die Rechtsträger A und B zusammengezählt wird, beträgt sie 50 Prozent. Der Rechtsträger C gilt aufgrund der 50-prozentigen Gesamtbeteiligung der Rechtsträger A und B, die ihrerseits aufgrund der 50-prozentigen Beteiligung der gesperrten Person X an jedem Rechtsträger als gesperrt gelten, ebenfalls als gesperrt.

Beispiel 3: Die gesperrte Person X ist zu 50 Prozent an Unternehmen A und zu 10 Prozent an Unternehmen B beteiligt. Rechtsträger A besitzt auch 40 Prozent von Rechtsträger B. Rechtsträger B gilt als gesperrt. Dies ist der Fall, weil die gesperrte Person X durch ihre 50-prozentige Beteiligung an Unternehmen A indirekt 40 Prozent von Unternehmen B besitzt. Zusammen mit der direkten 10-prozentigen Beteiligung der gesperrten Person X an dem Rechtsträger B beträgt die gesamte (direkte und indirekte) Beteiligung der gesperrten Person X an dem Rechtsträger B 50 Prozent. Der Rechtsträger B ist auch aufgrund der 50-prozentigen Gesamtbeteiligung der gesperrten Person X und des Rechtsträgers A, die beide gesperrte Personen sind, gesperrt.

Beispiel 4: Die gesperrte Person X besitzt 50 Prozent des Rechtsträgers A und 25 Prozent des Rechtsträgers B. Die Rechtsträger A und B besitzen jeweils 25 Prozent des Rechtsträgers C. Der Rechtsträger C gilt nicht als gesperrt. Dies liegt daran, dass die gesperrte Person X zwar indirekt 25 Prozent des Rechtsträgers C besitzt, weil sie 50 Prozent des Rechtsträgers A besitzt, dass aber der Rechtsträger B nicht zu 50 Prozent oder mehr im Besitz der gesperrten Person X ist und dass die gesperrte Person X daher nicht indirekt einen Teil des Rechtsträgers C besitzt, weil sie einen Teil des Rechtsträgers B besitzt. Das gesamte (direkte und indirekte) Eigentum der gesperrten Person X an dem Rechtsträger C beträgt daher nicht mehr als 50 Prozent. Der Rechtsträger A ist selbst eine gesperrte Person, aber seine Beteiligung an Rechtsträger C beträgt ebenfalls nicht mehr als 50 Prozent.

Beispiel 5: Die gesperrte Person X besitzt 25 Prozent des Rechtsträgers A und 25 Prozent des Rechtsträgers B. Die Rechtsträger A und B besitzen jeweils 50 Prozent des Rechtsträgers C. Der Rechtsträger C gilt nicht als gesperrt. Dies ist der Fall, weil der Anteil der gesperrten Person X von jeweils 25 Prozent an den Unternehmen A und B unter 50 Prozent liegt. Dementsprechend sind weder Rechtsträger A noch Rechtsträger B blockiert, und die blockierte Person X gilt nicht als indirekter Eigentümer von Rechtsträger C durch ihren Teilbesitz an Rechtsträger A oder B.

Freigegeben am 13. August 2014

402. Wie ist die 50-Prozent-Regel des OFAC in Fällen anzuwenden, in denen eine oder mehrere gesperrte Personen 50 Prozent oder mehr einer Einrichtung besaßen, aber nach ihrer Benennung eine oder mehrere gesperrte Personen ihre Eigentumsanteile an der Einrichtung in einer Transaktion veräußern, die vollständig außerhalb der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten stattfindet, so dass der daraus resultierende Gesamtbesitz der gesperrten Personen an der Einrichtung weniger als 50 Prozent beträgt? Wie sollte eine Person Eigentum oder Anteile an Eigentum einer solchen Einrichtung (1) in zukünftigen Transaktionen (nach der Veräußerung) behandeln und (2) das ordnungsgemäß gesperrt war, während die Einrichtung zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer oder mehrerer gesperrter Personen war?

Nach der 50-Prozent-Regel des OFAC gelten Einrichtungen als gesperrt, wenn sie zu 50 Prozent oder mehr (direkt oder indirekt) im Besitz einer oder mehrerer gesperrter Personen sind. Wenn eine oder mehrere gesperrte Personen ihren Anteil veräußern, so dass der Gesamteigentumsanteil der gesperrten Personen weniger als 50 Prozent beträgt, gilt die Einrichtung nicht mehr automatisch als gesperrte Einrichtung. Derartige Veräußerungsgeschäfte müssen vollständig außerhalb der Gerichtsbarkeit der USA stattfinden und dürfen keine US-Personen betreffen, da jegliches gesperrte Eigentum oder Anteile an Eigentum, die in den Besitz oder die Kontrolle einer US-Person gelangen, gesperrt und dem OFAC gemeldet werden müssen, und das OFAC erkennt spätere unerlaubte Übertragungen von solchem Eigentum, sei es durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder auf andere Weise, nicht an.

Rechtsträger, an denen die Gesamtheit der Eigentumsanteile einer oder mehrerer gesperrter Personen unter 50 Prozent gefallen ist, gelten gemäß der 50-Prozent-Regel des OFAC nicht als gesperrt, und daher gilt Eigentum solcher Rechtsträger, das in die Vereinigten Staaten oder in den Besitz oder die Kontrolle einer US-Person gelangt, während die Gesamtheit der Eigentumsanteile einer oder mehrerer gesperrter Personen unter 50 Prozent liegt, nicht als gemäß der 50-Prozent-Regel des OFAC gesperrt. Das OFAC mahnt zur Vorsicht bei der Abwicklung von Transaktionen mit solchen Unternehmen, da diese Unternehmen Gegenstand künftiger Benennungen oder Durchsetzungsmaßnahmen des OFAC werden können. Es sollte eine ausreichende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine angebliche Veräußerung tatsächlich stattgefunden hat und ob es sich bei der Übertragung von Eigentumsanteilen nicht lediglich um ein Scheingeschäft handelt.

Wenn das Eigentum eines Rechtsträgers, der zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer einzigen gesperrten Person ist, in die Vereinigten Staaten oder in den Besitz oder die Kontrolle einer US-Person gelangt und gesperrt wird, bleibt das Eigentum gesperrt, bis (1) das OFAC die Aufhebung der Sperrung oder andere Geschäfte mit dem Eigentum genehmigt oder (2) das OFAC die gesperrte Person von der SDN-Liste streicht. Die Vermögensgegenstände bleiben auch dann gesperrt, wenn der Anteil der gesperrten Person an dem Unternehmen später unter 50 Prozent sinkt. Dies liegt daran, dass die gesperrte Person als Inhaberin eines Anteils an den gesperrten Vermögenswerten angesehen wird und das OFAC die nicht genehmigte Übertragung des Anteils der gesperrten Person nicht anerkennt, nachdem die Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten oder im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person gesperrt wurden. Personen, die im Besitz solcher Güter sind, können bei der Licensing Division des OFAC eine Genehmigung für die Übertragung oder den sonstigen Handel mit diesen Gütern beantragen (der elektronische Antrag ist auf der Website des OFAC zu finden), und das OFAC prüft solche Anträge von Fall zu Fall.

Ähnlich verhält es sich, wenn das Eigentum eines Rechtsträgers, der zu 50 Prozent oder mehr im Besitz von mehr als einer gesperrten Person ist, in die Vereinigten Staaten oder in den Besitz oder unter die Kontrolle einer US-Person gelangt und gesperrt wird. Das Eigentum bleibt gesperrt, bis (1) das OFAC die Aufhebung der Sperrung oder andere Geschäfte mit dem Eigentum genehmigt oder (2) das OFAC eine oder mehrere der gesperrten Personen von der SDN-Liste streicht, so dass das Gesamteigentum der gesperrten Personen unter 50 Prozent fällt. Fällt das Gesamteigentum der gesperrten Personen an dem Unternehmen unter 50 Prozent, und zwar nicht aufgrund der Streichung von der SDN-Liste durch das OFAC, sondern aufgrund von Handlungen einer oder mehrerer der gesperrten Personen, einschließlich des Unternehmens selbst, bleibt das Vermögen gesperrt. Dies liegt daran, dass die Gruppe der gesperrten Personen als an den gesperrten Vermögenswerten beteiligt angesehen wird und das OFAC die nicht genehmigte Übertragung von Anteilen der gesperrten Personen nicht anerkennt, nachdem die Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten oder im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person gesperrt wurden. Personen, die im Besitz solcher Güter sind, können bei der Licensing Division des OFAC eine Genehmigung zur Übertragung oder zum anderweitigen Handel mit diesen Gütern beantragen (der elektronische Antrag ist auf der Website des OFAC zu finden), und das OFAC wird solche Anträge von Fall zu Fall prüfen.

Freigegeben am 13. August 2014

Quelle: U.S. DEPARTMENT OF THE TREASURY
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